Preisliste Pflegebereich

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.01.2025 gültigen Entgelte für die BELLINI Senioren-Residenz Neuwied GmbH setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

vollstationär Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten 59,51 76,30 93,20 110,82 118,74
Unterkunft 24,82 24,82 24,82 24,82 24,82
Verpflegung 14,31 14,31 14,31 14,31 14,31
Gedeckte Investitionskosten 21,00 21,00 21,00 21,00 21,00
Gesondert berechnete Investitionskosten gem. § 82/4 SGB XI 1,94 1,94 1,94 1,94 1,94
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI 0,61 0,61 0,61 0,61 0,61
Ausbildungszuschlag nach
§ 28 Abs. 2 PflBG
3,35 3,35 3,35 3,35 3,35
Tagessatz 125,54 142,33 159,23 176,85 184,77
Entgelt
(bei 30,42 Tagen)
3.818,93 4.329,68 4.843,78 5.379,78 5.620,70
Abzüglich Leistungen der Pflegekasse 131,00 805,00 1.319,00 1.855,00 2.096,00
Anfänglicher Entlastungsbetrag nach § 43c SGB XI (15% vom Eigenanteil der Pflegekosten)* 0,00 245,48 245,48 245,48 245,48
Gesamtentgelt 3.687,93 3.279,20 3.279,30 3.279,30 3.279,23

*Die Höhe des Entlastungsbetrages nach § 43c SGB XI ist abhängig von der Dauer der vollstationären Versorgung und ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

Dauer der
Pflegebedürftigkeit
ab dem 1. Monat bis einschließlich 12 Monate ab dem 13. Monat bis einschließlich 24 Monate ab dem 25. Monat bis einschließlich 36 Monate ab dem 37. Monat
Entlastung vom Eigenanteil der Pflegekosten
in % – (PG2-PG5)
15 % 30 % 50 % 75 %
Entlastungsbetrag 245,48 490,95 818,25 1.227,38
Gesamtentgelt (Eigenanteil) 3.279,20 3.033,73 2.706,42 2.297,30

Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2–5 ist mit den Kostenträgern ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 49,84 Euro pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen.

Der monatliche Zuschlag gem. § 43b SGB XI für anspruchsberechtigte Personen beträgt 216,89 Euro. Bei gesetzlich versicherten Bewohnern werden die Vergütungszuschläge von den Pflegekassen getragen und von der Senioren-Residenz direkt mit diesen abgerechnet. Bei anspruchsberechtigten Bewohnern, die privat pflegeversichert sind, werden die Zuschläge von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes

Preisliste Kurzzeitpflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.01.2025 gültigen Entgelte für die BELLINI Senioren-Residenz Neuwied GmbH setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten (PK) 59,51 76,30 93,20 110,82 118,74
Unterkunft (U) 24,82 24,82 24,82 24,82 24,82
Verpflegung (V) 14,31 14,31 14,31 14,31 14,31
Gedeckte Investitionskosten (IK) 21,00 21,00 21,00 21,00 21,00
Gesondert geförderte Investitionskosten (GIK) Gem. §82/4 SGB XI 1,94 1,94 1,94 1,94 1,94
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI (ARB) 0,61 0,61 0,61 0,61 0,61
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG (ABZU)
3,35 3,35 3,35 3,35 3,35
Tagessatz 125,54 142,33 159,23 176,85 184,77

Beispielrechnung für 28 Tage

(U+V+IK+GIK) 28 Tage 1.737,96 1.737,96 1.737,96 1.737,96 1.737,96
(PK+ARB+ABZU) 28 Tage 1.777,16 2.247,28 2.720,48 3.213,84 3.435,60
Anteil Pflegekasse - -1.854,00 -1.854,00 -1.854,00 -1.854,00
Eigenanteil 3.515,12 2.131,24 2.604,44 3.097,80 3.319,56

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen und 1.854,00 Euro pro Kalenderjahr beschränkt, kann aber durch Übertrag aus der Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen verdoppelt werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist auf 56 Tage und 3.539,00 Euro jährlich begrenzt. Er setzt sich aus 1.854,00 Euro Kurzzeitpflege und 1.685,00 Euro Verhinderungspflege zusammen.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes

Preisliste Verhinderungspflege

Die Berechnung der Entgelte erfolgt entsprechend der Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, durch die Pflegekassen beauftragt.

Die ab 01.01.2025 gültigen Entgelte für die BELLINI Senioren-Residenz Neuwied GmbH setzen sich wie folgt zusammen (alle Preise in Euro):

Verhinderungspflege Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten (PK) 59,51 76,30 93,20 110,82 118,74
Unterkunft (U) 24,82 24,82 24,82 24,82 24,82
Verpflegung (V) 14,31 14,31 14,31 14,31 14,31
Gedeckte Investitionskosten (IK) 21,00 21,00 21,00 21,00 21,00
Gesondert geförderte Investitionskosten (GIK) Gem. § 82/4 SGB XI 1,94 1,94 1,94 1,94 1,94
Ausbildungszuschlag nach § 82a Abs. 2 SGB XI (ARB) 0,61 0,61 0,61 0,61 0,61
Ausbildungszuschlag
nach § 28 Abs. 2 PflBG (ABZU)
3,35 3,35 3,35 3,35 3,35
Tagessatz 125,54 142,33 159,23 176,85 184,77

Beispielrechnung für 28 Tage

(U+V+IK+GIK) 28 Tage 1.737,96 1.737,96 1.737,96 1.737,96 1.737,96
(PK+ARB+ABZU) 28 Tage 1.777,16 2.247,28 2.720,48 3.213,84 3.435,60
Anteil Pflegekasse - -1.685,00 -1.685,00 -1.685,00 -1.685,00
Eigenanteil 3.515,12 2.300,24 2.773,44 3.266,80 3.488,56

Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist auf 6 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt, kann aber durch Kombination mit der Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Leistungsbetrag von 1.685,00 Euro kann um bis zu 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.528 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

KOSTENBESCHREIBUNG

Pflegekosten: Leistungen für den Pflegeaufwand
Unterkunft: Leistungen für Räumlichkeiten und Zimmermöblierung, etc.
Verpflegung: Leistungen für die Verpflegung, etc.
Investitionskosten: Leistungen zur Erhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung
Ausbildungsumlage: Leistungen zur Ausbildung und Förderung des Pflegeberufes

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste zum Download.

Nach oben